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Das deutsche Finanzamt lehnt Steuerbeschwerde für Rennwetten ab
Das Finanzamt hat eine Beschwerde eines namentlich nicht genannten Betreibers zurückgewiesen und als "unbegründet" abgetan, wonach Online-Wetten auf den Pferderennsport dem gleichen niedrigeren Steuersatz unterliegen sollten,
als Wetten, die vor Ort platziert werden.
Der Streit mit dem Betreiber, der in der EU, aber außerhalb Deutschlands ansässig ist und Online-Wetten auf Pferderennen von deutschen Kunden entgegengenommen hat,
geht auf das Jahr 2012 zurück, als der staatliche Glücksspielvertrag (GlüStV) in Kraft trat und das Ausstellen von Sportwetten-Lizenzen erlaubte.
Der Betreiber entschied sich dafür, keine Steuern zu zahlen, wies auf einen „Mangel an Spezifität und Klarheit“ im Gesetz hin und argumentierte, die Steuer sei verfassungsrechtlich unzulässig.
In einer Entscheidung von 2015 lehnte ein niedrigeres Gericht seinen Einspruch gegen die Steuer als unbegründet ab, wurde jedoch später vor das hessische Finanzgericht gebracht,
das den Einspruch ebenfalls im Januar 2019 für unbegründet befand.
Der Fall betraf in erster Linie zwei Abschnitte des Rennwett- und Lotteriegesetzes (RennwLottG]), Abschnitte 11 und 17.
In Abschnitt 11 des RennwLottG wird eine Steuer von 5 % auf Rennwetten festgelegt. In Abschnitt 17 heißt es, dass Wetten,
die in Deutschland bearbeitet oder von einem in Deutschland ansässigen Kunden platziert werden, einer Abgabe von 5 % auf den „Nennwert der Wettscheine“ unterliegen.
Die Differenz der Steuerbemessungsgrundlagen würde bedeuten, dass die Steuern gemäß Abschnitt 17 höher sind, da bestimmte Gebühren ebenfalls in die Berechnungen einbezogen würden.
Der Betreiber argumentierte, dass die Abgrenzung zwischen den steuerpflichtigen Elementen von Abschnitt 11 des RennwLottG und Abschnitt 17 des RennwLottG nicht klar geregelt ist.
Es sei nicht ersichtlich, dass seine Pferderennen-Wetten unter die letztere fallen würden, sondern dass ausländische Buchmacher wie sie selbst unter die erstere fallen würden.
Das Finanzamt entschied jedoch, dass § 11 nur für Einzelhandelswetten gilt, während alle anderen Wetten in § 17 enthalten sind.
Es verwies auf den Text des Gesetzes, der sich „eindeutig“ nur auf Buchmacher mit einem physischen Standort in Deutschland bezieht.
“Abschnitt 11 enthält daher keine Rennwetten, die aufgrund des Fehlens eines inländischen Standorts von Buchmachern angeboten werden, die nur im Ausland ansässig sind und im Internet abgeschlossen werden", heißt es.
Darüber hinaus wurde darauf hingewiesen, dass sichAbschnitt 17 sowohl auf Sport- als auch auf Rennveranstaltungen bezieht, die nicht unter Abschnitt 11 fallen.
Die Einbeziehung von Rennen wäre nur dann sinnvoll, wenn nicht alle Rennwetten in der Steuer von Abschnitt 11 enthalten wären. Aus dies Grund besteht nach Aussagen “keine Notwendigkeit", das Gesetz anders zu formulieren.
Kommende Änderungen der Glücksspiellandschaft in Deutschland
Deutschland wird seine Glücksspiellandschaft grundlegend verändern, da der Vierte Staatliche Glücksspielvertrag (GlüNeuRStV) ab Juli 2021 in Kraft treten wird.
Anfang dieses Monats habendie Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer den Vertrag ratifiziert, der erstmals Online Casinos im ganzen Land erlaubt, jedoch mit strengen Beschränkungen,
einschließlich eines maximalen Slot-Einsatzes von 1 Euro. Derzeit können Online Casinos im Rahmen einer Übergangsfrist angeboten werden, sofern die Betreiber die Bestimmungen des neuen Vertrags einhalten.
Diese Regelung könnte schon bald zahlreiche neue Online Casinos nach Deutschland bringen. Gleichzeitig ist jedoch davon auszugehen,
dass sich viele der internationalen Anbieter wohl nicht für eine Lizenz in der Bundesrepublik qualifizieren werden. Wie sich die Lage genau entwickeln wird, gilt es aber noch abzuwarten.
Bei den Sportwetten ist die Situation etwas entspannter und deutlich weiter Fortgeschritten.
Einige der Lizenzen dafür wurden bereits an namhafte Unternehmen ausgegeben, von denen viele bereits gehört haben.
Dazu gehören beispielsweise der Marktführer Tipico, die Gauselmann Gruppe mit Cashpoint, Tipwin, Bet at Home und einige mehr.
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